Spielreglement

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Spiel- und Platzreglement

Art. 1
Die Plätze dürfen nur im Tennisdress, Trainingsanzug und mit Tennisschuhen benützt werden.
Der Aufenthalt im Clubhaus, auf dem Vorplatz und im Bereich der Pergola ist nur mit bedecktem Oberkörper gestattet.

Art. 2
Die Interclubmannschaften sind für die Beschaffung der offiziellen Spielbälle selbst verantwortlich. Für die Finalspiele des Clubturniers werden die Bälle vom Club zur Verfügung gestellt.

Art. 3
Der Platzwart oder ein Vorstandsmitglied sperrt nicht spielbare Plätze auf dem elektronischen Reservationssystem. Sperrungen auf dem Reservationssystem haben Priorität.
Spielbar nach Regen oder Frost ist der Platz erst, wenn er genügend abgetrocknet ist. Bei trockenem Wetter müssen die Plätze vor Spielbeginn mit Wasser gespritzt werden. Auf staubtrockenem Platz darf kein Spiel begonnen werden.
Nach Beendigung des Spieles ist der Platz mit dem Besen oder dem Netz zu wischen. Die automatische Bewässerungsanlage muss allenfalls wieder eingeschaltet werden. Vor dem Betreten des Clubhauses sind die Schuhe gut zu reinigen.
Der Vorstand bestimmt, wann die Plätze im Frühling spielbereit gemacht und im Herbst für den Winter geschlossen werden.

Art. 4
Der Platzwart ist verpflichtet, die Plätze spielbereit zu machen, insbesondere für Wettkämpfe (Interclubmeisterschaft, Clubturnier, usw.). Auf Ersuchen des Platzwartes sind die Plätze rechtzeitig zu verlassen.

Art. 5
Die Hauptspielzeiten sind:
Montag bis Freitag: ab 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: ganzer Tag
Auf den beleuchteten Plätzen darf an allen Tagen bis spätestens 22.00 Uhr gespielt werden.

Art. 6
Die Plätze sind von 1 bis 5 nummeriert.
Die Plätze können belegt werden:
a) Von den Aktiv-, Lehrlings- und Studentenmitgliedern:
Alle Plätze zu allen Zeiten, soweit sie nicht durch den Trainer oder durch Reservation des Vorstandes gemäss Art. 9 des Spielreglements belegt sind.
b) Von Junioren:
In den Hauptspielzeiten nur mit einem Aktivmitglied oder wenn keine Aktivmitglieder spielen wollen.
Ausserhalb der Hauptspiel -Zeiten auf allen Plätzen.
Ausnahme: Am Samstag und Sonntag ist den Junioren gestattet 2 Plätze (Platz 2 und 3) zu belegen.
Juniorinnen und Junioren, die einer der IC-Aktiv-Mannschaft angehören, ist es gestattet, in den Haupt-Spielzeiten untereinander und mit Lehrlings- und Studenten-Mitgliedern Plätze zu belegen.
c) Vom Tennislehrer:
Platz 4 und 5 zu den vertraglich vereinbarten Zeiten.
d) Von IC-Clubmitglieder:
Sind während der ganzen IC-Saison bis ca. Mitte Juni wie Aktivmitglieder spielberechtigt.
e) Von Tagesmitgliedern:
Sind ausserhalb der Hauptspielzeiten spielberechtigt.

Art. 7
Passiv-, IC- und Nichtmitglieder des Clubs dürfen als Gäste nur auf Einladung von Aktiv-, Lehrlings- und Studentenmitgliedern sowie Junioren und mit diesen gemeinsam die Plätze benützen, soweit diese während der Hauptspielzeiten nicht durch Clubmitglieder belegt sind.
Während der Hauptspielzeiten dürfen Reservationen mit Gästen nur vor Ort getätigt werden.
Ein Passiv-, IC- oder ein Gast ist pro Saison maximal 6 Stunden mit einem Clubmitglied spielberechtigt. Danach wird zu einer Akivmitgliedschaft aufgefordert.

Art. 8
Der Vorstand ist berechtigt, die Plätze 4 und 5 ausserhalb der Hauptspielzeiten öffentlich zu vermieten.

Art. 9
Ein Platz darf in jedem Falle nur benützt werden, nachdem er reserviert worden ist. Die Reservation erfolgt immer online oder vor Ort auf dem elektronischen Reservationssystem.
Die Reservation für ein Einzel dauert 60 Minuten, für ein Doppel (4 Spieler) 90 Minuten. Reservationen haben wenn immer möglich nahtlos zu erfolgen.
Für Matches des Clubturniers können 2 Einheiten hintereinander reserviert werden.
Ganztägige oder regelmässig wiederkehrende Platzreservationen wie z.B. für Interclub, Seniorenmorgentennis, Trainerstunden, etc. werden vom Vorstand vorgenommen.Massgebend ist die Zeit des elektronischen Reservationssystems.
Wird ein belegter Platz nach Ablauf der reservierten Zeit nicht anderweitig besetzt, so darf bis zur Belegung durch andere Spieler weitergespielt werden. Solange nicht alle Plätze belegt sind, dürfen nur die freien Plätze belegt werden.
Wird eine gesetzte Reservation innert 15 Minuten nach der eingetragenen Zeit nicht benutzt, so verfällt sie zugunsten anderer wartender Spieler.
Ausserhalb der Hauptspielzeiten kann sich ein einzelnes Mitglied auf Platz 2 oder 5 mit der Ballmaschine auf dem Reservationssystem eintragen. Die Ballwurfmaschine darf nur nach vorgängiger Instruktion benutzt werden.

Art. 10
Für Personen- und Sachschäden, welche in Missachtung der Bestimmungen dieses Spielreglements, anderer Anordnungen des Clubs oder gesetzlicher Bestimmungen verursacht werden, haftet der Verursacher persönlich unter Ausschluss der Haftung des Clubs. Wer Kinder oder Nichtmitglieder auf den Platz führt, haftet für die von diesen verursachten Beschädigungen.
Insbesondere sind die Kosten der Instandstellung der Plätze zu ersetzen:
– Wer auf gesperrten Plätzen spielt
– Wer Plätze nicht in Tennisschuhen betritt

Art. 11
Der Club haftet nicht für Diebstähle inner- oder ausserhalb des Clubhauses. Den Mitgliedern wird der Abschluss einer Diebstahl-Versicherung empfohlen.

Art. 12
Hunde werden auf der Tennisanlage toleriert. Sie sind an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass sie den Spielbetrieb und die Clubmitglieder nicht stören. Der Vorstand kann fehlbaren Hundehaltern das Mitführen von Hunden verbieten.

Art. 13
Der Vorstand ist berechtigt, für die Dauer einer Saison vorübergehende Änderungen des Spielreglements zu beschliessen. Sollen Änderungen länger als für eine Saison dauern, ist dieses Reglement durch die Generalversammlung gemäss Art. 41, Absatz 3, der Statuten abzuändern.

Ersetzt das Reglement vom 14. Januar 2015.
DER VORSTAND DES TCN

Neuenhof, 17. Januar 2024